Rechtliches
Wir sind eine von den Landesverbänden der Pflegekassen in Schleswig-Holstein zugelassene Pflegeberatungsstelle nach §37.3 SGB XI.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen nach § 37,3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dieser Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Die Pflegeberatung soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und Pflegepersonen unterstützen.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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